Aktuelle Artikel

// zu den empfohlenen Beiträgen
Geschäftsordnung für die Solidaritätsgruppe – gültig seit Frühjahr 2010
0


Ishtar House in Kirkuk - eine von vielen Frauenorganisationen

Immer wieder wurde über Struktur und Auftrag der “Solidaritätsgruppe” im Leitungsteam nachgedacht. Das macht deutlich, dass die Solidaritätsgruppe sich immer wieder der Situation und den Herausforderungen anpasste. Das Ergebnis der letzten Diskussionen aus Herbst 2009 und Frühjahr 2010 wurde in der nachfolgenden “Geschäftsordnung” festgehalten.
Dieser Text aus Herbst 2009 und Frühjahr 2010 ist der bis auf weiteres gültige Text.

Solidaritätsgruppe Turabdin und Nordirak

ܓܘܕܐ ܕܐܘܝܘܬܐ ܕܛܘܪܥܒܕܝܢ ܘܕܓܪܒܝܐ ܕܥܝܪܐܩ

Geschäftsordnung

§ 1 Name

Die Solidaritätsgruppe trägt den Namen Solidaritätsgruppe Turabdin und Nordirak

§ 2 Solidaritätsgruppenzweck

Zweck der Solidaritätsgruppe ist die Unterstützung der Christinnen und Christen im Turabdin und im Nordirak in ihrem Bestreben, eine bleibende Heimat in ihren traditionellen Siedlungs-Gebieten zu haben.

 

Dies wird insbesondere verwirklicht durch:

a)      Kontakte und Besuche;

b)      Aufbereitung und Weitergabe von Informationen in der kirchlichen, gesellschaftlichen und politischen Öffentlichkeit;

c)      Kontakte zu den jeweiligen Kirchenleitungen und politischen Verantwortungsträgern;

d)      Initiativen und Aktionen in Absprache mit den Betroffenen;

e)      Koordination der verschiedenen Aktivitäten;

f)       Finanzielle Förderung von Projekten;

g)      Unterstützung und Förderung der Menschenrechtsarbeit;

h)      Durchführung einer Jahrestagung, u.a. zur Netzwerkbildung.

 

§ 3 Selbstlosigkeit

Die Solidaritätsgruppe ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Solidaritätsgruppe dürfen nur für die in der Geschäftsordnung festgelegten Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Solidaritätsgruppe fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Leitung

(1)    Der Leitungskreis besteht aus Vertretern der Evangelischen Landeskirchen in Bayern und in Württemberg, fachkundigen Personen sowie Personen  aus den betreffenden Gebieten.

Der Leitungskreis trifft sich mindestens zweimal im Jahr.

(2)    Aus der Mitte des Leitungskreises wird gewählt:

Der/die Vorsitzende

Der/die Schriftführer/Schriftführerin

Der/die Spendenverwalter/Spendenverwalterin

(3)    Dem Leitungskreis obliegt die Führung der laufenden Geschäfte der Solidaritätsgruppe.

Die Leitungskreissitzungen sind beschlussfähig, wenn 3 Mitglieder anwesend sind.

(4) Der Leitungskreis kann neue Mitglieder berufen.

 

§ 5 Auflösung des Solidaritätsgruppe und Vermögensbindung

(1) Für den Beschluss, die Solidaritätsgruppe aufzulösen, ist eine 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Solidaritätsgruppe fällt das Vermögen der Solidaritätsgruppe an die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, um es unmittelbar und ausschließlich gemäß der Geschäftsordnung für die Förderung der Christen im Turabdin und Nordirak zu verwenden.

 

verantwortliches Leitungsteam:
Janet Abraham, München – Horst Oberkampf, Bad Saulgau – Thomas Prieto Peral, München – Dr. Shabo Talay, Erlangen/ Bergen – Ernst Ludwig Vatter, Stuttgart

Herbst 2009 und Frühjahr 2010

// |
 

Ihr Kommentar


Bildergalerie

Abuna Melki Toc aus MidunUnsere Delegation in SareUmgeben von vielen Büschen und BäumenMor Yakub u. Mor Barsaumo in KafroBlick auf InwardoLetzte Christ in Maserte (Ömerli)