Zur Entscheidung des Kassationsgerichts zum Rechtsstreit zwischen dem Schatzamt der Türkischen Republik und dem Kloster Mor Gabriel erklärt die Sprecherin des Stephanuskreis der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Ute Granold MdB:
Das Urteil ist ein schwerer Schlag für das Kloster. Es hebt eine frühere Entscheidung des Katastergerichts Midyat zugunsten des Klosters auf. In diesem, wie auch in anderen anhängigen Verfahren, geht es um Land,das
seit Jahrhunderten im Besitz des Klosters ist. Immer wieder muss sich das Kloster Versuchen erwehren, seinen Grundbesitz zu enteignen.
Mit Blick auf weitere anhängige Verfahren steht zu befürchten, dass es sich bei dem nun gesprochenen Urteil um den Beginn einer Entwicklung handelt, die das Kloster in seiner Existenz bedroht. Der türkische Staat,
der hinter diesem wie auch hinter anderen Klagen gegen das Kloster steht, ist aufgefordert, seine Politik zu ändern.
In diesem Zusammenhang ist noch einmal darauf hinzu-weisen, dass auch der jüngste Fortschrittsbericht der EU Kommission auf eklatante Mängel im Bereich der Reli- gionsfreiheit hingewiesen hat. Den christlichen
Minderheiten in der Türkei ist es etwa nicht gestattet, ihren Nachwuchs an Geistlichen auszubilden und auch Unterricht in der Sprache der Min- derheiten zu erteilen. Auch durch diese Maßnahmen ist die Existenz
der christlichen Gemein-schaft in der Türkei bedroht.
Auf Initiative von Ute Granold MdB hat sich im April 2010 innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Stepha-nuskreis konstituiert.
Der Stephanuskreis – in Erinnerung an den ersten christ-lichen Märtyrer (Apg Kap.7), dem Katholiken wie Protes- tanten gedenken — stellt Religionsfreiheit ins Zentrum seiner Arbeit und geht dabei insbesondere auf die Lage der ver- folgten Christen ein. Hintergrund ist die Verpflichtung der christlich-liberalen Koalition im Koalitionsvertrag, weltweit für Religionsfreiheit einzutreten und dabei ein besonderes Augenmerk auf dieLage der christlichen Minderheiten zu legen.
Ankara im Enteignungsverfahren gegen das im Jahr 397 gegründete syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel im Tur Abdin in der Türkei
28.01.2011
Am 27. Januar 2011 hat der Oberste Gerichtshof in Ankara im Enteignungsverfahren gegen das im Jahr 397 gegründete syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel im Tur Abdin in der Türkei zugunsten der Staatskasse in Midyat entschieden. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:
„Das weitreichende Urteil hat zur Folge, dass dem Kloster Mor Gabriel große Teile seines Grund und Bodens enteignet und nun dem türkischen Staat zugesprochen werden. Dies stellt einen schweren Rückschlag für die aramäische Gemeinschaft dar.
Denn es geht nicht nur um die Eigentumsrechte des Klosters – eines der ältesten christlichen Klöster der Welt – sondern letztlich um seine Existenz als solches und die Zukunft der Aramäer in der Türkei.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird den Aramäern weiterhin Unterstützung zusagen. Die Aramäer sind in der Türkei als Minderheit nicht anerkannt und können daher ihre Rechte wie das Recht auf Religionsfreiheit nicht entsprechend ausüben. Die Türkei muss ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber nicht-musli-mischen Min- derheiten, insbesondere der aramä-ischen Gemeinschaft, einhalten. Wir treten dafür ein, dass auch Minderheiten ihre Religion ausüben können und die Religionsfreiheit weltweit geschützt wird.“
www.cducsu.de
Verdrängung des Christentums in der Türkei
Mit dem weitreichenden Urteil des obersten Gerichtshofes in Ankara bewahrheiten sich die ärgsten Befürchtungen. Große Teile des Grund und Bodens werden nach dieser Entscheidung dem Besitz des Klosters entzogen und fallen in türkischen Staatsbesitz, sollte das Urteil Rechtskraft erlangen. Dazu erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erika Steinbach:
„Sinnbildhaft steht der Entzug von Grund und Boden des Klosters Mor Gabriel für die Verdrängung des Christentums in der Türkei.
Auch wenn uns das Urteil im Volltext noch nicht vorliegt und noch keine Rechtskraft besitzt, ist diese richtungsweisende Entscheidung ein schwerer Rückschlag für die Christen in der Türkei und lässt für die Zukunft wenig Gutes erwarten.
Das Kloster Mor Gabriel mit seiner 1600 Jahre währenden Tradition als geistiges Zentrum der weltweit verzweigten syrisch-orthodoxen Kirche von Antiochia steht geradezu symbolisch für die schwierige Lage der Christen in der Türkei. Es ist eines der ältesten Klöster der Christenheit, dessen administrative Vernichtung ein weiterer Schlag gegen das einst blühende christliche Leben in der Türkei wäre.
Die negative Entwicklung der Religionsfreiheit in der Türkei ist mit den Menschenrechten unvereinbar.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Nach den jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Ankara steht dem Kloster Mor Gabriel großer Verlust an Landflächen bevor. Dazu erklärt die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Dr. Maria Flachsbarth:
„Das Urteil gegen das Kloster Mor Gabriel hat uns alle erschüttert. Sollte es in dieser Form Rechtskraft erlangen, fallen große Teile des Klostergeländes in türkischen Staatsbesitz.
Seit Beginn des Prozesses gegen das syrisch-orthodoxe Kloster, das eines der ältesten Klöster weltweit ist, verfolgen wir die Verhandlungen mit großer Sorge und Anteilnahme. Nun wurden die schlimmsten Befürchtungen bestätigt.
Wir dürfen nicht zulassen, dass das weitreichende Urteil den Erhalt des Klosters im Tur Abdin in Frage stellt. Der Abt sowie die weiteren verbliebenen Bewohner des Klosters und die aramäische Gemeinde dürfen sich unserer Solidarität sicher sein. Wir müssen nun mit vereinten Kräften auch gemeinsam mit unseren europäischen Partnern sehen, mit welchen konkreten Maßnahmen wir dem Kloster Mor Gabriel zur Seite stehen können.
Wir werden dazu die Gespräche mit unseren aramäischen Freunden, mit denen wir bereits seit langer Zeit in Kontakt sind, unmittelbar fortsetzen. Den Vorschlag, den Vorfall vor den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte zu bringen, unterstützen wir. Aus Europa muss ein deutliches Signal an den Beitrittskandidaten Türkei kommen: Das Menschenrecht der Religionsfreiheit muss auch in ihrem Land uneingeschränkte Geltung bekommen.
Radio Vatikan. 28/01/2011 12.08.14
http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp
Türkei: Urteil gegen Mor Gabriel
Das Oberste Gericht der Türkei hat Ländereien des christlichen Klosters Mor Gabriel in Südostanatolien dem türkischen Staat zugesprochen. In einem seit Jahren andauernden Rechtsstreit entschieden die Richter in
Ankara zugunsten des türkischen Schatzamtes. Das wurde am Donnerstag in Mor Gabriel bekannt.
Es gibt einen zweiten Prozess, bei dem es auch um einen Streit zwischen dem Kloster und dem Staatsschatz geht – von daher ist im Grunde genommen anzunehmen, dass am Ende das Urteil das gleiche sein wird. Und es gibt einen dritten Prozess, bei dem es um ein Landstück geht, das über viele Jahre nach dem Exodus großer Zahlen von syrisch-orthodoxen Christen aus der Region vom Kloster nicht mehr bearbeitet oder bewirtschaftet worden ist, und in diesem Fall behauptet das türkische Forstministerium, dieses Landstück sei Wald. Wald kann in der Türkei nicht Privateigentum sein, und deshalb müsse auch dieses Stück Land eigentlich Staatseigentum sein!
Landvermessungsarbeiten zur Erstellung von Grundbüchern nach den Vorgaben der Europäischen Union hatten vor drei Jahren eine ganze Reihe von Streitigkeiten zwischen dem Kloster, den umliegenden Dörfern und den türkischen Behörden ausgelöst. In einigen Verfahren obsiegte das Kloster, in anderen unterlag es. Die Prozesse sorgten auch in Deutschland für Aufsehen; Unterstützergruppen des Klosters und Politiker äußern sich besorgt über die Religionsfreiheit für Christen in der Türkei. Oehring weist darauf hin, dass das Kloster gegen das jüngste Urteil in Berufung gehen kann. Aber was tun, wenn es vor türkischen Gerichten verliert?
Sollte das alles so passieren, hätte das Kloster Mor Gabriel natürlich immer noch die Möglichkeit, zum Europäischen Menschenrechts-gerichtshof zu gehen. Wie der Ausgang eines Verfahrens dort sein würde, läßt sich vorab nicht einschätzen – denn dann würde es natürlich auch darum gehen, welche Beweise die beiden Streitparteien für ihre jeweilige Position vorlegen können.
Nur eine Fußnote: Ausgerechnet an dem Tag, an dem das Urteil in Ankara gegen Mor Gabriel bekannt wurde, hat der türkische Präsident die Diskriminierung von Christen durch die Behörden seines Landes angeprangert. Das sei eine „Schande“, meinte Abdullah Gül am Rand eines Besuchs in Straßburg. Aber der Staatschef sieht Hoffnung: Bald werde jeder türkische Staatsbürger unabhängig von seiner Religionszugehörigkeit die gleichen Berufs- und Zugangschancen haben, sagte er. Einzelheiten nannte er allerdings nicht.
(rv/kna 28.01.2011 sk)
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